RAUM+
Projektierung I Städtebau I Architektur I Bauleitung

LEISTUNGSBILD


Dass bundesweit schablonenhaft errichtete Gebäude aus der Erde hervorsprießen, die aus dem Raster menschen- und umweltgerechter Architektur fallen und die durch ihre vergleichsweise mindere Bauqualität weder der gesunden Baukultur noch dem sozialen Gefüge zugutekommen, ist dem Umstand geschuldet, dass bei ihrer Planung das Hauptaugenmerk zumeist auf die reine Kostenberechnung gerichtet wird. 


Seien es nun private oder öffentliche Bauherren / Bauträger: Allzu oft werden aus Rentabilitätsgründen Abstriche an jenen Elementen eines Bauwerks und in der Planung vorgenommen, denen es doch große Bedeutung beizumessen gilt. Aus dieser kurzsichtigen Handlungsmaxime heraus resultieren dann oft trostlose Quartiere, die in ihrer Eigendynamik Gefahr laufen, den Übergang zu Plattformen für soziale Abschottungen mit mannigfaltigem Konfliktpotential eigenhändig zu vollziehen.


Triebfeder unseres Schaffens bei Raum+ hingegen ist authentische Nachhaltigkeit.


Ausgehend vom Drei-Säulen-Prinzip, in denen sich die Aspekte Ökologie, Ökonomie und allen voran die (Architektur-)Soziologie manifestieren, setzen wir bei jeder Planung eines jeden Projekts eine umfassende Auseinandersetzung mit sämtlichen Komponenten menschen – und umweltgerechter Architektur voraus. 


Inmitten unserer glühenden, firmeninternen Ideenschmiede tasten wir uns im Sinne einer konzeptionellen Herangehensweise mittels Skizzen und von uns mehrfach durchgespielter Szenarien behutsam zu einer „maßgeschneiderten“ Lösung für jede noch so kleine sowie große Baulücke heran. Untermalt wird dies durch die augenscheinliche Liebe zum Detail beim Entwurf und Konstruieren gleichermaßen.


Das konkrete Leistungsbild von Raum+ lässt sich in folgende Themenfelder gliedern: 


Projektierung, Städtebau, Architektur und schlussendlich die Bauleitung. 


Ihnen wohnen unweigerlich die neun Leistungsphasen der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) inne. Die HOAI mag zwar ihren gesetzesnahen Charakter seit dem EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019 verloren haben, jedoch beziehen wir uns nach wie vor ausdrücklich auf sie, um einem möglichen Preis- und Qualitätsrutsch nach unten oder gar unmoralischem Preis- und Leistungsdumping den Riegel vorzuschieben. Diese für Architekten- und Ingenieurleistungen geltende Verordnung ist in Grundleistungen, besondere und zusätzliche Leistungen untergliedert. Die Höhe des Honorars für die Grundleistungen lässt sich dabei aus der Honorartafel ablesen oder unter Zuhilfenahme des folgenden Links beziffern: https://www.hoai.de/hoai/rechner/


Die Höhe des Honorars für Besondere Leistungen und zusätzlich beauftragte Leistungen sind wie folgt zu honorieren: